Hygiene- und Infektionsschutz

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Landesregierung lässt weitergehende Lockerungen zu

Am 30. Mai hat die Landesregierung NRW beschlossen, u.a. im Bereich von Sportanlagen weitergehende Lockerungen zuzulassen. Der Vorstand des TCF hat die Vorgaben des Tennisverbands Mittelrhein ausgewertet und sich entschlossen, das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept des Vereins zu überarbeiten und anzupassen.

Umkleideräume und Duschen wieder geöffnet

So werden die Umkleideräume und Duschen ab dem 10. Juni unter Auflagen wieder geöffnet. Es gilt beispielsweise eine Zugangsbeschränkung.

Die wesentlichen Auflagen:

  • Zugang begrenzt auf max. 3 Personen – davon max. 2 Personen in der Dusche
  • Registrierung aus Gründen der Rückverfolgbarkeit
  • Betreten der Räumlichkeiten mit Mund-Nasenschutz (abnehmen erst unmittelbar vorm Betreten der Dusche)
  • selbständiges Desinfizieren der Armaturen vor dem Duschen
  • keine Kleidung in der Umkleide zurücklassen

Von Vereinsseite wird empfohlen, die Anlage in Sportkleidung zu besuchen und Umkleideräume und Duschen nur bedarfsweise aufzusuchen.

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